DSGVO – Datenschutz­grundverord­nung

DSGVO – Was ist das?



DSGVO Hintergrund

Seit dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung, anzuwenden. Genau genommen ist die DSGVO bereits am 24. Mai 2016 in Kraft getreten, jedoch erst ab 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Betrifft das auch Einzelunternehmer, Freelancer und KMU?

Ja. Jedes Unternehmen muss die Anforderungen an den Datenschutz erfüllen.

DSGVO – GRUNDSÄTZE DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Datenschutzgrundverordnung führt 6 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
  • Zweckbindung (Verarbeitung für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke)
  • Datenminimierung (dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt)
  • Richtigkeit (es sind Maßnahmen zu treffen, um falsche personenbezogene Daten unverzüglich zu bereinigen oder zu löschen)
  • Speicherbegrenzung (Betroffenen Personen dürfen nur so lange identifizierbar sein wie notwendig)
  • Integrität und Vertraulichkeit (angemessene Sicherheit, einschließlich Schutz vor unbefugter Verarbeitung, Verlust, Zerstörung, Schädigung)

UNSER DSGVO WEB ANGEBOT

  • Überprüfung und Anpassung Ihrer Website oder Ihres Shops
  • Cookie Message mit abwählbaren Optionen (alle, nur First Party, notwendige Cookies)
  • Erstellung/Ergänzung Ihrer Datenschutzseite (ein-/mehrsprachig)
  • Cookie Optionen können auf der Datenschutzseite geändert werden
  • Einbindung in das Menü oder den Footer (nach Wunsch)

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DSGVO UND WEBSITES / WEBSHOPS

DSGVO Website- / Webshop-Fragen

  • Wie gehen Sie mit Cookies um? Sind diese wählbar und die Einstellungen änderbar?
  • Gibt es Double-Opt-In für Newsletter, bzw. grundsätzlich Einwilligungen zur Verarbeitung?
  • Ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtmäßig?
  • Ist die 2-Klick-Variante („Shariff“-Button) implementiert?
  • Verarbeitet oder speichert Ihre Website/der Webshop personenbezogene Daten?
  • Verwenden Sie Google Analytics, Facebook Pixel oder andere Analysetools? (Profiling, Pseudonymisierung)
  • Sind Ihre Prozesse und Interaktionen datenschutzkonform?

Dies sind lediglich Auszüge aus DSGVO-relevanten Fragen.

Was bedeutet "Einwilligung" im rechtlichen Sinne?

Um gültig zu sein, muss eine Einwilligung folgende Kriterien erfüllen:

  • freiwillig
  • informiert und unmissverständlich
  • nachweisbar
  • inhaltlich & optisch von anderen Texten abgegrenzt (nicht versteckt oder gekoppelt, im Zweifel für jede Anwendung eine eigene Checkbox zum Aktivieren)
  • in verständlicher, leicht zugänglicher Form; in klarer und einfacher Sprache
  • jederzeit widerrufbar

DSGVO – Was NICHT tun?

Nichts tun ist die schlechteste Entscheidung.

Streichen Sie folgende Aussagen aus Ihrem Unternehmen:

  • „Das haben wir schon immer so gemacht.“
  • „Die Anderen machen das auch nicht.“
  • „Die Daten brauchen wir vielleicht mal.“

DSGVO – Was tun?

Setzen Sie sich mit dem Thema auseinander.

Sprechen Sie mit Experten.

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